Mitglied werden

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied, denn damit hilfst du, unseren Verein und unsere Gemeinschaft, die Geschichte der Region lebendig und die Wegemarkierungen im Taunus aktuell zu halten.

Bitte fülle das untenstehende Formular aus, wir werden uns dann mit allem weiteren bei dir melden. Bitte beachte auch: der Beitrag muss überwiesen werden, wir ziehen nicht ein.

Erklärungen zu den Mitgliedschaften und Beitragssätzen findest du unten auf der Seite.

 

Antrag auf Mitgliedschaft

Allgemein Mitgliedsantrag
Name
Name
Ich habe verstanden, dass der Antrag auf Mitgliedschaft der Bestätigung durch den Vorstand bedarf.
Ich erkläre mich mit der Speicherung meiner Daten, Weiterleitung an den Vorstand bzw. die zuständige Person und Verwendung dieser zur Bearbeitung dieses Antrags einverstanden.

 

 

Mitgliedsarten und Beitragssätze

Für die Durchführung unserer satzungsgemäßen Aufgaben, für unsere Zielsetzungen und die allgemeinen Verwaltungsarbeiten brauchen wir natürlich leider auch … Geld. Mit einer Mitgliedschaft unterstützt du die Arbeit des Vereins und kannst darüber hinaus alle Aktivitäten und die Zukunft maßgeblich mitbestimmen.

Folgende Mitgliedschaften werden angeboten:

  • Einzelmitgliedschaft:
    Jahresbeitrag 50 Euro
  • Einzelmitgliedschaft ermäßigt – Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Bufdis, FSJ, FÖJ, Auszubildende, Studenten:
    Jahresbeitrag 10 Euro
  • Familienmitgliedschaft – Ehepaare, Lebenspartnerschaften und unverheiratete Lebensgemeinschaften jeweils mit allen Kindern bis 18 Jahren:
    Jahresbeitrag 70,00 Euro
  • Firmenmitgliedschaft:
    Jahresbeitrag nach Absprache

Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand in Notfällen, bei geringer Rente oder Erwerbslosigkeit, auf Antrag besondere Beitragsregelungen treffen kann. Bitte wende dich in diesem Fall an info@taunusklub-stammklub.de; wir werden alle solche Anfragen selbstverständlich absolut vertraulich behandeln.

Hinweis zur Steuer:

Dein Beitrag darf natürlich nur für die satzungsmäßigen, gemeinnützigen Zwecke des Vereins verwendet werden. Trotzdem hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Beiträge für Wandervereine, die nach § 52 Abs. 2 Nr.  21 oder Nr. 22 AO steuerlich begünstigt sind, nicht steuerlich abzugsfähig sind. (Deine Spenden darfst du aber alle in der Steuererklärung ansetzen!)

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